Kosten und Erstattung

Für eine erfolgreiche homöopathische Behandlung ist ein außer-ordentlich großer ärztlicher Zeitaufwand unbedingt notwendig.
› Wie wird ein homöopathisches Arzneimittel verordnet?
Um dies gewährleisten zu können, wird meine homöopathische Arztpraxis als Privatpraxis geführt.

Diverse gesetzliche Krankenkassen haben inzwischen zwar Homöopathie-Sonderverträge mit Kassenarzt-Praxen abgeschlossen; im zeitlich engen Rahmen einer kassenärztlichen Versorgung ist es allerdings kaum möglich, dieser sehr zeitintensiven Behandlungs-methode gerecht zu werden.

Für gesetzlich versicherte Patienten ohne Zusatzversicherung (Selbstzahler) sind in meiner Praxis deshalb einkommensorientierte Kostenermäßigungen möglich. Sprechen Sie mich bitte an.

Die Kosten einer privatärztlichen homöopathischen Behandlung richten sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Nach der Fallaufnahme sind in der Regel anfangs Rückmeldungen im Abstand von 4 bis 6 Wochen notwendig. Diese erfolgen überwiegend in Form von telefonischen Kontakten. Ausführliche persönliche Folgetermine kommen eher selten vor und dann meistens erst nach einem ½ bis ¾ Jahr Behandlungsdauer.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie mich bitte telefonisch.
Kostenerstattung
Private Krankenkassen übernehmen je nach Vertrag die Kosten teilweise oder vollständig. Patienten gesetzlicher Krankenkassen müssen die Kosten für eine privatärztliche homöopathische Behandlung in der Regel selbst tragen, können aber eine private Zusatzversicherung abschließen. Speziell für Kinder sind diese Zusatzversicherungen relativ günstig und empfehlenswert.

Informationen zu privaten Zusatzversicherungen finden Sie im Patientenportal des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ):
www.zeitschrift-homoeopathie.de/private-zusatzversicherungen
downloadcrossmenu